Mitbestimmung bei Neu-Einzügen

by | Dez 13, 2023

Ein Beitrag aus dem BW Neukölln in Kooperation mit Marcel und Volkan

Die meisten Wohnungen des Betreuten Wohnen sind Wohngemeinschaften. Dass der Haussegen zu großen Teilen von den Mitbewohnenden abhängt, bedarf keiner weiteren Erklärung. Leider hatten die Bewohnenden bislang nicht die Möglichkeit bei der Auswahl neuer Mitbewohner:innen mitzubestimmen.

Mit dem Konzept „Mitbestimmung bei Neueinzügen“ wird ein Rahmen geschaffen, in dem sich die aktuelle Bewohnenden und Neueinzüge in Ruhe kennenlernen können. Eine erste Begegnung erfolgt beim gemeinsamen Frühstück, an die sich, je nach Größe der WG, zweier oder dreier Gespräche anschließen können. Empfinden die Bewohnenden aus etwaigen Gründen den Neueinzug als kontraproduktiv, haben sie binnen einer Frist von fünf Tagen ab dem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit ein begründetes Veto einzulegen, das mit den Bezugsbetreuer:innen besprochen wird. Ein solche Begründung kann beispielsweise das Triggern eines Konsummusters sein.

Die Thematik der Mitbestimmung bei Neueinzügen beschäftigt auch Bewohnende aus anderen Standorten des Betreuten Wohnen, sodass die jeweiligen Beiratsgruppen sich dem Konzept ebenfalls annehmen möchten.