Mehr Teilhabe für alle – Unsere Satzung 2.0

von | Sep. 30, 2026

Seit Oktober 2024 wird unsere Arbeit und interne Organisation durch eine Satzung geregelt. Seither wurde der Beirat demokratisch gewählt und für eine entsprechende Legislaturperiode eingesetzt. Im Dezember 2024 haben wir dazu einen Artikel mit dem Titel „Ernennung des trägerweiten Beirats“ veröffentlicht. Heute blicken wir mit Stolz auf diese Zeit zurück, in der die gewählte Beiratsgruppe ihr Amt mit großem Engagement und bestem Gewissen ausgeübt hat.

Doch nichts währt ewig. Der Klientenbeirat ist ein bundesweites Pilotprojekt – und als solches entwickeln wir unsere Arbeit kontinuierlich weiter und passen sie an veränderte Voraussetzungen an. Dabei ist es uns besonders wichtig, allen interessierten Klienten und Klientinnen jederzeit die Möglichkeit zu geben, sich in die Beiratsarbeit einzubringen. In der Praxis wurde diese Möglichkeit durch die festgelegte Legislaturperiode jedoch eingeschränkt. Kurz gesagt: Das bestehende System entsprach nicht der dynamischen Lebens- und Arbeitsweise des Klientenbeirates. Deshalb haben wir unsere Satzung auf den Prüfstand gestellt und beschlossen, sie grundlegend zu überarbeiten. Am 23. September 2026 wurde die aktualisierte Satzung gemeinsam von der Projektkoordinatorin Henriette Schwärmer, den Beiratsmitgliedern Yigit Kirpi, Corinna Vogelhuber und Sarah Beckler sowie den beiden Geschäftsführerinnen der Drogennotdienst Berlin gGmbH, Antje Matthiesen und Petra Israel-Reh, unterzeichnet und verabschiedet (von links nach rechts).

Der entscheidende Schritt: Statt starre bürokratische Hürden aufzubauen, wird die Beiratsarbeit künftig stärker durch ein offenes und direktes Dialogformat getragen. Klassische Wahlverfahren erreichen in der Praxis nicht immer alle Lebensrealitäten. Besonders Klient aus niedrigschwelligen Hilfen – etwa aus der Krisenwohnung, dem Olga oder dem Bülow-Eck – bleiben bei formalisierten Wahlen häufig außen vor. Um allen Menschen eine echte Stimme zu geben, richtet der Beirat künftig regelmäßig ein trägerweites Dialogformat aus. In diesem geschützten Rahmen können Klienten und Klientinnen ihre Kritik, Sorgen und Wünsche auf Augenhöhe und ohne bürokratische Hürden direkt einbringen. In der konkreten Umsetzung planen wir eine Veranstaltung, zu der wir nach Manier des Beirates zu Kaffee und Kuchen einladen. Dabei kommen wir unmittelbar miteinander ins Gespräch – und wir alle wissen: Direkter Austausch ist durch nichts zu ersetzen.

Außerdem schafft die überarbeitete Satzung klare und verbindliche Regeln für die Zusammensetzung des Beirates. Der Beirat besteht aus bis zu acht Mitgliedern und soll idealerweise die gesamte Vielfalt der Angebote des Trägers abbilden. Bis zu zwei Plätze können zudem von ehemals Betreuten besetzt werden, um auch deren wertvolle Erfahrungen und Perspektiven weiterhin einzubeziehen.

Die wöchentlichen Beiratssitzungen stehen grundsätzlich allen Klientinnen und Klienten des Trägers offen. Hier können sie ihre Anliegen vertraulich einbringen, sich austauschen und Orientierung in schwierigen Situationen erhalten. Gleichzeitig gewährleistet eine strikte Verschwiegenheitspflicht den Schutz persönlicher Angelegenheiten.

Wir blicken gespannt in die Zukunft und darauf, wie sich unsere Satzung 2.0 in der Praxis bewähren wird. Eines steht jedoch schon jetzt fest: Mit der Neufassung der Satzung machen wir deutlich, dass echte Partizipation niemanden ausschließt – sie lebt vom gemeinsamen und direkten Gespräch.